Verwaltungsgericht Kassel stoppt vorläufig die Umverteilung von Geflüchteten aus sog. Blumenhaus in Witzenhausen

Mit insgesamt 6 Beschlüssen vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht (VG) Kassel in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren die Umverteilung von Geflüchteten aus dem sog. Blumenhaus in Witzenhausen in andere Sammelunterkünfte in Bad Sooden-Allendorf, Reichensachsen und Witzenhausen vorerst gestoppt. Der Werra-Meißner-Kreis (WMK) hatte zuvor an sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner des Blumenhauses Umzugsaufforderungen geschickt und die Geflüchteten darin auf andere Sammelunterkünfte verteilt. Das Gericht stellte nun die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen diese Umverteilungen fest.

Das VG Kassel kritisierte in den Beschlüssen, dass die Bescheide über die Umverteilung keine Ausübung von Ermessen erkennen ließen. „Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung erfordert hier, dass der jeweils Betroffene angehört und ihm die Möglichkeit gegeben wird, seine Belange darzulegen. Diese müssen dann ihrem Gewicht entsprechend in die Erwägungen einbezogen und gegen die Möglichkeiten, die der Kommune offenstehen, abgewogen werden” so das Gericht zu den wesentlichen Erwägungen der Entscheidungen.

„Die Bewohnerinnen und Bewohner des Blumenhauses können nun vorerst in ihrem Zuhause bleiben. Der Werra-Meißner-Kreis wäre gut beraten, in den nächsten Wochen ergebnisoffen auch über den Erhalt des Blumenhauses nachzudenken“ stellt RA Sven Adam zu den Entscheidungen des Gerichts fest, der die Klägerinnen und Kläger vertritt. „Das Blumenhaus entspricht besonderen Anforderungen insbesondere was den Schutz von Frauen und Familien angeht. Die Berücksichtigung auch dieser Belange wird in Folgeverfahren gerichtlich überprüft werden“ so Adam vorerst abschließend.

Für Rückfragen steht RA Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.